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Tipps: Frühjahrsinstandstellungen und Unterhalt
Frühjahrs-Instandstellung
Der Pflege und dem Unterhalt
von wassergebundenen Belägen, sogenannten Tennenbelägen,
kommt eine entscheidende Bedeutung zu.
Durch die fachmännische Ausführung
der Unterhaltsarbeiten können Spielkomfort und Lebensdauer wesentlich
erhöht werden.
Während für die Frühjahrsinstandstellung der Beizug
einer spezialisierten Tennisplatzbaufirma empfehlenswert ist, kann
die laufende
Wartung ohne weiteres von haupt- oder nebenamtlichen Platzwarten
besorgt werden. Voraussetzung ist, dass der Platzwart über die
wichtigsten Grundkenntnisse der Platzpflege verfügt. Beachten
Sie unsere Platzwartkurse.
Unterhalt und Pflege während der Saison
Zu Beginn der Saison
Nach erfolgter Frühjahrsinstandstellung
durch den Fachmann sind folgende Punkte zu beachten:
Einerseits sind die Plätze zunächst nur beschränkt benutzbar,
und andererseits hat während den ersten sechs Wochen nach dem Spielbetrieb
eine ständige Nachbehandlung zu erfolgen.
Ausbessern von Nutzungsspuren, Walzgänge, Abziehen, Nachsanden und
Bewässern sind abhängig von Spielintensität und
Witterung.
Die Nachbehandlung ist zu Ende wenn die Plätze einen ausreichenden
Verdichtungsgrad erreicht haben.
Tägliche
Pflege
Das kreisförmige Abziehen nach jeder Spieleinheit ist für jedes
Clubmitglied ein unbedingtes Muss. Kreisförmig deshalb, weil dadurch
das Material gleichmässig verteilt wird und so der Muldenbildung
an der Grundlinie vorgebeugt wird.
Tennenbeläge sind wassergebundene Beläge, sie erhalten ihre
Bindung und Festigkeit durch Wasser. Aus diesem Grund müssen sie
ständig erdfeucht gehalten werden. Automatische Beregnungsanlagen
werden vom Spieler eher betätigt und des Komforts wegen sehr geschätzt.
Moos und Algen
Moos und Algen sind auf Tennisplätzen unerwünscht. Sie führen
zu Wasserundurchlässigkeit und erhöhen die Unfallgefahr durch die entstehende
Glätte. Davon befallene Flächen müssen bei trockenem Wetter mit
einem Stahlrechen, Drahtbesen oder Schaber abgekratzt und mit neuem Ziegelmaterial
abgestreut werden. Chemische Mittel nur im Notfall verwenden. Wir beraten Sie
gerne diesbezüglich.
Wann darf gespielt werden
Regen
In der Regel sind Sandplätze nach dem Regen schnell wieder
bespielbar. Ist der Platz nach einer langen Regenperiode zu
weich, muss er gesperrt und evtl. gewalzt werden bis die Tennisdecke
wieder tragfest
ist. Anschliessend wischen.
Bei fachmännisch gebauten und unterhaltenen Plätzen
entstehen keine Wasserlachen.
Kein sichtbares Wasser an der Oberfläche heisst nicht, dass ein
Platz bespielbar ist. An mehreren Stellen des Platzes mit der Schuhsohle
fest auftreten und den Fuss hin- und herdrehen (Fussballenprobe). Zeigt
sich darunter kein Wasser (es glänzt
nicht) und bilden sich keine Eindrücke, kann der Platz geöffnet
werden.
Frost
Nach Frost darf ein Platz unter keinen Umständen bespielt
werden.
Bei Frost gefriert das in der Deckschicht befindliche Wasser
zu Eis, es entsteht eine Volumenvergrösserung wodurch die Wasserbindung
reduziert oder gänzlich aufgehoben wird.
Die Nachbehandlung der durch den Frost gefrorenen Decke kann
erst erfolgen, wenn sie aufgetaut und trocken ist.
Wir empfehlen Ihnen für die Nachbehandlung nach Frost
den Beizug oder den Rat des Fachmannes einzuholen.
Schlussarbeiten
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Sand abwischen (nur losen Sand 1mm ) und in Mulde deponieren |
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Moos und Unkraut entfernen |
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Netze abräumen, kontrollieren, reparieren, aufrollen und trocken
lagern |
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Netzpfosten abräumen, einölen oder einfetten, Bodenhülsen
mit Deckel verschliessen |
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Standrohre abmontieren, reinigen |
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Bei automatischer Beregnungsanlage Ventile und Leitungen entleeren |
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Sichtschutztücher abräumen, aufrollen, (nicht knicken) und
trocken lagern |
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Linien nach Absprache mit dem Platzbauer abdecken |
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Wasserrinnen ausspülen, Schacht reinigen |
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Wasser abstellen, Leitungen entleeren |
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Walze entleeren, reinigen, Dichtungen kontrollieren |
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Wartungsgeräte reinigen, reparieren, versorgen |
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Spielzubehör demontieren, warten und versorgen |
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Inventar des beweglichen Materials erstellen |
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Materialersatz-Liste erstellen |
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Plätze bis Frühjahr nicht mehr betreten (Trittschäden) |
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Türen abschliessen |
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